Voraussetzungen für den gewerblichen Freiballonführer
Hat man den Pilotenschein erhalten, darf man Ballonfahrten zu Selbstkosten durchführen. Fachliche Voraussetzung für den Erwerb der Lizenz Freiballone als verantwortlicher Freiballonführer berufsmäßig und im gewerblichen Luftverkehr am Tage zu führen, sind der Besitz der Lizenz für Freiballonführer sowie mind. 50 Stunden Gesamtfahrzeit als verantwortlicher Freiballonführer auf Freiballonen der Größenklasse 1 (bis 4250 m³).
Als gewerblicher Ballonpilot hat man sich jedes Jahr einer Überprüfungsfahrt zu unterziehen und muss alle 2 Jahre einen Nachweis zur Teilnahme an einem Lehrgang im Umgang mit Handfeuerlöschern und einem Erste-Hilfe-Kurs erbringen.
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